Brückenklappverfahren
Aufbauend auf dem Bogenklappverfahren wird ein Herstellungsverfahren für Brückenträger vorgeschlagen, bei dem auf die Errichtung eines Traggerüsts verzichtet werden kann und bei dem während der Herstellung der Brückenträger nur geringe Biegebeanspruchungen in den Brückenträgern auftreten und das dadurch wirtschaftliche Vorteile gegenüber den bekannten Verfahren, wie z.B. Freivorbau oder Taktschiebeverfahren, aufweist.
Das vorgeschlagene Verfahren wird besonders vorteilhaft bei Talbrücken mit hohen Pfeilern einzusetzen sein (siehe Abb. 1). Der Spannweitenbereich für die sinnvolle Anwendung des Brückenklappverfahrens liegt zwischen 50 m und 250 m.
Die Verwendung eines temporären Hilfspfeilers ermöglicht die kostengünstige Anwendung des Brückenklappverfahrens zur Herstellung von Brücken mit geringer Pfeilerhöhe (siehe Abb. 2). Der Hilfspfeiler kann vorteilhaft für Abspannungen im Bauzustand verwendet werden, wie im Fachartikel "Building bridges using the balanced lift method" am Beispiel der Brücke über die Lafnitz gezeigt wird.
Für das Brückenklappverfahren wurden folgende Patente erteilt:
Deutschland | DE 102006039551, 20.09.2007 |
USA | US 7 996 944, 16.08.2011 |
Russland | RU 2436890, 20.12.2011 |
Kanada | CA 2661311, 20.11.2012 |
China | CN 101535571, 29.05.2013 |
Australien | AU 2007288151, 30.05.2013 |
Japan | JP 5302195, 28.06.2013 |
Mit der Erteilung des europäischen Patents ist im April oder Mai 2016 zu rechnen. Das norwegische und das indische Patenterteilungsverfahren sind noch nicht abgeschlossen.